Die Anerkennung der geschützten geographischen Angabe ist das Zeichen der Qualität und garantiert jeden Teilnehmer der Produktkette: die Züchter, die Hersteller bis zu den Endverbrauchern. Die starke Verbindung mit der Qualität findet man in jedem Wort der Herstellungsvorschriften wieder. Nach sorgfältigen Prüfungen hat die Europäische Gemeinschaft diese angestrebte Anerkennung der Produkte zugesprochen, die bestimmte Qualitäts- und Herstellungsstandards garantieren so wie die Herkunft des Rohmaterials, wie z.B. das Fleisch, die Regelung des Herstellungsrezeptes, die während der Produktion zu berücksichtigenden Verarbeitungsmassnahmen und die delikate und wesentliche Ablagerungszeit. Jeder einzelne Prozess muss nach der angegebenen Vorschrift durchgeführt werden, die von der Europäischen Gemeinschaft gebilligt worden ist. Die Einhaltung der Regeln überwacht die Aufsichtsbehörde, die vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Forstwirtschaft beauftragt worden ist, sowie die Genossenschaft, deren Kontrolle eine weitere Garantie für ein konstant sicheres und qualitätsbedingtes Produkt ist.
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